Willkommen auf dieser Webseite!

Sie ist gedacht für Einwohnerinnen und Einwohner von Speicher, die sich gegen zwei neue 5G-Antennenprojekte der Swisscom und Sunrise/Salt wehren wollen.

Neu:

19.05.25 Bau Swisscom-5G-Antenne – Sunrise/Salt-Antenne im Gern 3: Suche nach einem neuen Rechtsvertreter

Unterdessen wurde die Swisscom-5G-Antenne an der Buchenstrasse 111 aufgrund des negativen Gerichtsentscheids gebaut und strahlt nun Tag und Nacht.

Im zweiten Antennenfall in Speicher, die geplante Aufrüstung der bestehenden Sunrise/Salt-Antenne im Gern 3 auf 5G-Betrieb betreffend, wurden wir durch Brief des Herisauer Amts für Umwelt, Luft und Boden vom 06.05.25 aufgefordert, einen Rechtsvertreter für die beiden Sammeleinsprachen A und B vom März 2023 zu suchen. Das heisst leider, dass auch diese Antenne gebaut werden soll. Halten wir fest, dass wir immerhin zwei Jahre Aufschub durch die Einsprache von 129 Einsprachparteien gewonnen haben.

Durch persönlich adressierten Brief teilte ich, Hans-R. Höhener, der Rechtsvertreter im Swisscom-Antennenfall, allen Einsprechenden im Sunrise/Salt-Gern 3-Antennenfall mit, dass ich mich entschlossen habe, nicht mehr weiter als Rechtsvertreter zu fungieren. Die Gründe sind im beiliegenden Brief aufgeführt (Link). Wenn jemand unter den Einsprechenden bereit ist, sich als Rechtsvertreter für eine oder beide der Sammeleinsprachen zur Verfügung zu stellen, wäre das sehr zu begrüssen. Gerne bin ich bereit, der betr. Person alle notwendigen Materialien und Infos zur Verfügung zu stellen.

Wir vom „harten Kern“ der Einsprechenden, die wir bis jetzt alle Arbeit in den beiden Antennenfällen auf uns genommen haben, bedanken uns nochmals ganz herzlich für alle uns von der „Basis“ gewährte Unterstützung, sei es in Form von Spenden oder sonstigen Leistungen.

Halten wir abschliessend fest: Die Doppelbestrahlung vieler Einwohnerinnen und Einwohnern von Speicher ist völlig unnötig und ein Skandal. Offensichtlich werden die gesundheitlichen Risiken dem sogenannten technischen Fortschritt geopfert; der Bundesrat, im Verein mit den grossen Mobilfunkanbietern, bestimmt autokratisch, und die Gerichte, bis hinauf zum Bundesgericht, wie auch das für das Mobilfunkwesen zuständige Amt, das BAFU, parieren und führen den politischen Willen aus, gegen den hartnäckig geleisteten Widerstand eines grossen Teils der Schweizer Bevölkerung!


09.03.24 SWISSCOM-ANTENNENFALL: Dank an unsere grosszügigen Spenderinnen und Spender – Aktueller Stand der Antennensituation in Speicher – Orientierung über 5G-Anlass in Speicher

Mit Freude dürfen wir unseren UnterstützerInnen heute melden, dass dank Ihren Spenden unser Ziel, die Gerichtskosten der zwei letzten Instanzen sowie die Entschädigung für die hingebungsvoll geleistete Arbeit von Frau Kathrin Luginbühl zu decken, erreicht worden ist. Wir schätzen es sehr, dass viele von Ihnen sogar etwas mehr eingezahlt haben als den seinerzeit in Aussicht gestellten Maximalbetrag! Dies fassen wir als Zeichen der Anerkennung für die vom „harten Kern“ unserer IG geleisteten Arbeit in den letzten Jahren auf, auch als Zeichen der Solidarität für unseren Kampf gegen die Einführung von zwei 5G-Antennen in Speicher. Ein ganz herzliches Dankeschön also für Ihre grosszügige Unterstützung!

Die Swisscom-Antenne wird aufgrund des negativen Gerichtsentscheids nun trotz unseres entschlossenen Widerstands leider gebaut. Wann genau, ist uns nicht bekannt, hoffen wir, dass sich dies noch hinzieht! Was den zweiten Antennenfall in Speicher betrifft, die geplante Aufrüstung auf 5G-Betrieb der bestehenden Sunrise/Salt-Antenne im Gern 3, so haben wir immerhin bereits ein Jahr gewonnen – unsere Einsprache reichten wir im März letzten Jahres ein. Hoffen wir auf ein Entgegenkommen der Gemeinde und des Herisauer Amtes wenigstens in diesem Fall. Eine doppelte Bestrahlung von vielen Einwohnern und Einwohnerinnen von Speicher wäre völlig unnötig und mit grosser Wahrscheinlichkeit gesundheitsschädlich!

Schliesslich erlaube ich mir, Ihre Aufmerksamkeit auf einen von Frau Sigrun Holz, der Pfarrerin der evang. Kirche Speicher, organisierten Anlass zur 5G-Problematik zu lenken. Hier die Daten:

5G – Fluch oder Segen
(Flyer erhältlich unter sekretariat@ref-speicher.ch)
Ort: Schützenhaus Speicher (nicht direkt mit dem Auto erreichbar)
Datum u. Zeit: 19.03.24, 19.30 bis 21.30 Uhr
Moderation: Frau Sigrun Holz

Es freut uns ausserordentlich, dass wir zwei der erfahrensten Vertreter im Kampf gegen den Ausbau des Mobilfunk- und besonders des 5G-Netzes gewinnen konnten: Unsere treue Unterstützerin Frau Kathrin Luginbühl, seit über 20 Jahren selbst an EHS (Elektrohypersensibilität) leidend, und Herrn Hansueli Stettler, ein bekannter St. Galler Aktivist, der seit vielen Jahren in St. Gallen im Kampf gegen die Mobilfunkstrahlung engagiert ist. Auf der Gegenseite wird ein Swisscom-Anwalt teilnehmen. Ursprünglich wollte auch ein Vertreter des Herisauer Amts für Umwelt mit von der Partie sein, der hat unterdessen aber abgesagt …


2.12.23 SWISSCOM-ANTENNENFALL: Negatives Urteil durch das Obergericht Trogen – Entscheid, den Fall nicht an das Schweizerische Bundesgericht weiterzuziehen – Spendenaufruf

Am 7. November d.J. erhielten wir im Swisscom-Antennenfall Buchenstrasse 11 das Urteil des Obergerichts Trogen auf unsere Beschwerde gegen den negativen Entscheid des Departementes Bau und Volkswirtschaft Herisau vom Februar 2023 zugeschickt – zu unserer grossen Enttäuschung ist es abschlägig.

Hier der Originalwortlaut des Urteils: (Link)

Das Gericht machte es sich sehr leicht, wie übrigens alle Instanzen, die wir die letzten 3 Jahre durchlaufen haben, angefangen von der Gemeindebehörde über das Amt für Umwelt Herisau und die Rekursbehörde, das Departement Bau und Volkswirtschaft Herisau, bis zur 3. Instanz, dem Obergericht Trogen. Die Beurteilung unseres Falles erfolgte rein formaljuristisch; keine einzige Instanz machte sich die Mühe, auf unsere gut begründeten fachlichen Beschwerdepunkte einzugehen, sondern verwies im Wesentlichen einfach auf die nächsthöhere Instanz bis hinauf zu den Entscheiden des Bundesgerichts in Sachen 5G und Mobilfunkstrahlung. Wir sind enttäuscht und empört. Der Bürger, die Bürgerin, wird immer weniger angehört. Ein besonders pikanter Punkt ist der, dass unsere Vermutung, die Swisscom habe bei der verspäteten Ablieferung ihrer Duplik im Sommer dieses Jahres gelogen, als sie behauptete, die Post habe die eingeschriebene Schrift nicht rechtzeitig weitergeleitet, sich bestätigte. Eine Lüge, gedeckt durch das Obergericht, nota bene. Im Urteil heisst es lapidar, dass die fragliche Schrift „im vorliegenden Fall aufgrund der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung überholt und damit nicht entscheidrelevant“ sei. Das sagt alles, es gilt nur noch, die sich aufdrängenden Schlüsse aus dieser Formulierung zu ziehen…

Es versteht sich von selbst, dass wir den Entscheid des Obergerichts in keiner Weise nachvollziehen können. Die nächste Instanz auf dem Rechtsweg wäre das Schweizerische Bundesgericht. Abgesehen von der Tatsache, dass die Urteile des obersten Gerichts der Eidgenossenschaft in Sachen 5G in letzter Zeit immer rigider werden, sind wir vom „harten Kern“ der IG Speicher NEIN-zu-5G zum Schluss gekommen, dass die im Falle einer Niederlage sich ergebenden Kosten (ca. Fr. 30‘000.-) nicht mehr tragbar wären.

Halten wir fest, dass wir die Errichtung der neuen 5G-Antenne immerhin um mindestens 3 Jahre aufhalten konnten mit unserem Widerstand. In verschiedenen, seit Beginn unseres Widerstandes bis zum obigen Urteil insgesamt 160 Seiten aufweisenden Schriften, konnten wir dank der grossartigen Unterstützung von Kathrin Luginbühl, selber eine Elektrosensible seit über 20 Jahren, den Argumenten der Swisscom und der Herisauer Ämter immer wieder Paroli bieten und Sie damit eine beträchtliche Zeitlang vor der in Zukunft erhöhten Strahlenbelastung schützen.

Die Entscheidskosten von Seiten der Herisauer Rekursbehörde (Fr. 2000.-) sowie die Urteilskosten des Obergerichts Trogen samt „Auslagenersatz“ für die Swisscom (Fr. 3200.-) konnten dank der bisher eingegangenen Spenden zum Teil beglichen werden. Zusätzlich ins Gewicht für uns, den harten Kern des Widerstands, fallen die Entschädigungskosten für die hingebungsvolle und äusserst kompetente Arbeit von Frau Luginbühl im Betrag von Fr. 3600.-.

Wir haben im Laufe der letzten 3 Jahre Hunderte von Arbeitsstunden aufgewendet für die „gute Sache“ und waren mit Kopf und Herz voll dabei. Auf unseren eigenen Kosten sitzenzubleiben, wäre deshalb bitter, wie Sie sicher verstehen werden. Spenden auf das Konto unserer „IG Speicher NEIN-zu-5G“ (Link) wären deshalb überaus willkommen.

Es tut uns leid, dass unser Kampf gegen die Errichtung der Swisscom-5G-Antenne an der Buchenstrasse 11 unserer Gemeinde damit sein Ende findet. Für die bis heute erfahrene Unterstützung von vielen Menschen, die sich von der 5G-Walze nicht einfach überrollen lassen wollten, danken wir ganz herzlich. Führen wir unseren Kampf auf ideeller Ebene weiter durch Widerstand in Form von Leserbriefen, E-Mails und Briefen an unsere Gemeinde, Orientierung von Freunden und Bekannten über die Gefahren der Mobilfunkstrahlung oder wie immer unsere Mittel geartet sein mögen. Danke, danke, danke!


25.06.23 Gewährung Fristerstreckung – Unsere Stellungnahme – Offener Brief an die Gemeinde und Antwort darauf – Spendenaufruf

Am 25. Mai ersuchten wir das Obergericht um Fristverlängerung, zusammen mit der Bitte, uns die Beilagen zur Stellungnahme der Swisscom zukommen zu lassen. Diese hatten wir nämlich nicht erhalten, wiewohl in der Verfügung vom 15.05. versprochen. Ausserdem beriefen wir uns auf das unbedingte Replikrecht und die Gewährung des rechtlichen Gehörs – siehe dazu unseren Brief v. 25.05. (Link) Unser Gesuch wurde vom Obergericht genehmigt, und die Frist wurde erstreckt auf den 9. Juni.

Fristgemäss reichten wir mit der gütigen Mithilfe unserer treuen Kathrin L. unsere 43-seitige „Stellungnahme“ am 9. Juni ein, zusammen mit 5 Beilagen. Diese Schrift ist unserer Ansicht nach eine der überzeugendsten Aufführungen unserer Argumente. Das Kernstück davon ist die Infragestellung der „wissenschaftlichen Integrität“ des BAFU, auf das alle Instanzen, bis hinauf zum Bundesgericht, sich immer wieder berufen. Dabei konnten wir nachweisen, dass das BAFU in eklatanter Weise gegen die von den „Akademien der Wissenschaften Schweiz“ erlassenen Grundsätze verstossen hat – siehe die Seiten 32-40 unserer Stellungnahme. (Link) Damit sind wir unserer Ansicht nach auf Grund gestossen. Es geht hier im Tiefsten um die Frage, können wir unseren Behörden, Ämtern, Gerichten noch vertrauen oder nicht. Unserer Ansicht nach ist dieses Vertrauen, zumindest was unsere Sache betrifft, nicht mehr gerechtfertigt. Nie hätte der Bund anfangs 2019 die 5G-Frequenzen für fast 380 Millionen Schweizer Franken verkaufen dürfen, ohne sorgfältig abzuklären, ob diese für die Schweizer Bevölkerung eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder nicht. Verstärkt und vertieft wird diese unsere Kritik noch im Fazit, S. 41 und 42. Wer unter uns „Widerständlern“ sich für diese Thematik interessiert, dem sei die Lektüre dieser Seiten wärmstens empfohlen.

Auf Gemeindeebene waren wir vom harten Kern unserer IG Speicher NEIN-zu-5G, https://www.ig-speicher-nein-zu-5g.ch/ ebenfalls aktiv. In der nächsten Nummer unseres Gemeindeblatts wird unser „Offener Brief an die Gemeindebehörde Speicher“ veröffentlicht, in dem wir der Gemeinde 11 Fragen zur Mobilfunkproblematik und den beiden in Speicher geplanten 5G-Antennen stellen. Wie sorgfältig – oder etwas weniger – unsere Fragen behandelt wurden, wird ersichtlich aus den „Antworten der Gemeinde“, die mitveröffentlicht werden. (Link)

Wir sind gespannt, ob und wie die Swisscom auf unsere „Stellungnahme“ reagieren wird. Es bleibt spannend, bleiben wir dran, alle von uns, Sie durch Ihr stilles Mittragen unseres Widerstandes und allfällige Spenden auf unser Konto CH43 0832 9000 0007 6760 0 (Link), wir durch konsequent betriebenen aktiven Widerstand in verschiedener Form.


19.05.23 Verfügung Obergericht Trogen vom 15.05.23 im Swisscom-Fall – Stellungnahme der Swisscom vom 08.05. auf unsere Beschwerdeschrift v. 14.03.

Am 6. Mai erhielten wir eine neuerliche Verfügung vom Obergericht Trogen (Link), welcher Schrift die 14-seitige Stellungnahme der Swisscom (Link) sowie die Stellungnahmen der Gemeinde Speicher und der Vorinstanz, also des Departements Bau u. Volkswirtschaft Herisau, auf unsere umfangreiche Beschwerdeschrift v. 14.04. beilagen. Die Gemeinde enthält sich einer weiteren Stellungnahme (Link) und die Vorinstanz verschanzt sich weiterhin hinter rein juristischen Argumenten (Link). Bemerkenswert ist die Stellungnahme der Swisscom insofern, als das Niveau der Argumentation einen absoluten Tiefpunkt erreicht hat, nicht nur inhaltlich, sondern auch rein formell: Die Schrift wirkt schludrig und wirr, es wimmelt von Fehlern und gewisse Sätze sind nur mit einem erheblichen Effort von Seiten des Lesenden zu verstehen!

Uns wurde vom Obergericht lediglich eine 10-tägige Frist ab Empfang der Verfügung gewährt, um Stellung zu nehmen. Weiter heisst es wörtlich: „Es wird kein zweiter Schriftenwechsel und keine mündliche Verhandlung angeordnet.“ Das Bestreben des Obergerichts, den Fall zu beschleunigen, wird darin deutlich sichtbar.

Wir werden innerhalb der Frist Stellung nehmen und halten Sie auf dem Laufenden.


10.05.23 Verfügung Obergericht Trogen vom 05.03.23 im Swisscom-Fall – Vorschuss an die Gerichtskosten Obergericht Trogen – Diverse Schreiben von Mitgliedern der „Basis“ an die Gemeinde Speicher – Spendenaufruf

Unterdessen nimmt der Swisscom-Fall neue Fahrt auf: Vom Obergericht Trogen erhielten wir am 12. April eine Verfügung, worin die Swisscom (Schweiz) AG wie auch die Vorinstanz, das Bau- und Volkswirtschaftsdepartement Herisau, und die verfügende Behörde, die Baubewilligungskommission Speicher, aufgefordert wird, Stellung zu nehmen auf unsere Beschwerdeschrift an das Obergericht. Die Frist von 30 Tagen dafür wird in den nächsten Tagen ablaufen.

Zu vermerken ist auch unsere Einzahlung des Vorschusses an die Gerichtskosten im Falle einer Abweisung unserer Beschwerde in der Höhe von Fr. 3‘000.-. Die eingegangenen Spenden durch die „Basis“ decken diese Kosten. Auch die uns von der Vorinstanz in Rechnung gestellten Fr. 2‘000.- sind zur Hälfte schon dadurch abgedeckt. Ein grosses Danke geht hier an alle, die ihre Zahlungsversprechen in die Tat umgesetzt haben. Für den weiteren Verlauf des Swisscom-Falles sind wir unbedingt auf die Spenden der Basis angewiesen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass Spendeneingänge auf das Konto unseres IG-Projekts – auch ausserhalb der seinerzeitigen Spendenversprechen – höchst willkommen sind. Die IBAN-Nr. dafür lautet: CH43 0832 9000 0007 6760 0, Projekt IG-Speicher NEIN zu 5G.

Im Zusammenhang mit unseren Einsprachen gegen die beiden geplanten 5G-Antennen in Speicher (Umbau Swisscom-Antenne und Sunrise/Salt-Antenne auf den 5G-Standard) richteten Mitglieder unserer IG in den letzten Tagen und Wochen diverse Schreiben an die Gemeinde Speicher. Es darf einfach nicht wahr sein, dass uns das Gespräch von Seiten der Gemeinde weiterhin verweigert wird. Hier das 3-seitige Schreiben vom 19.04. des Verfassers dieser Zeilen (Link), begleitet von diversen Beilagen, darunter auch die schriftlichen Statements von 2 unserer elektrosensiblen MitstreiterInnen. Der eine davon legt Zeugnis ab von jahrelangen Schlafbeschwerden in unmittelbarer Nähe der schon bestehenden Swisscom-4G-Antenne, die ihn gar nötigten, unsere schöne Gemeinde zu verlassen, die andere, eine elektrosensible Person, berichtet von seit Jahren bestehenden Strahlungsbeschwerden in der Gemeinde Goldach, die sie zum Umzug nach Speicher veranlassten, in der Hoffnung, hier sei die Situation besser. Die Zulassung der beiden geplanten 5G-Antennen hier in Speicher wäre für sie eine Katastrophe. Nebenbei angemerkt sei, dass letztere Person sich gezwungen sah, ihr Häuschen auf eigene Kosten abzuschirmen. Erinnert an die beträchtliche Verminderung des Liegenschaftswertes von Hausbesitzern, die in der Nähe von Mobilfunkantennen wohnen. Beschwerden aufgrund von solchen tatsächlich bestehenden Verlusten werden von Behörden und Gerichten regelmässig abgeschmettert, was ein Skandal mehr ist in der ganzen Mobilfunkangelegen-heit.

In diesem Zusammenhang sei hier nochmals die Aufforderung und Bitte an die „Basis“ ausgesprochen, Schreiben – ob per E-Mail oder Brief – an die Gemeinde oder den Kanton (Amt für Umwelt, Bau- und Volkswirtschaftsdepartement Herisau) zu richten mit eigenen Gedanken und Ideen. Braucht überhaupt nicht „technisch“ zu sein, wichtig ist hier vielmehr die Anzahl Schreiben, um unserem Widerstand mehr Gewicht zu verleihen.

Zu guter Letzt – für all jene, die sich in kurzer Zeit über die grundlegenden Punkte in Sachen Mobilfunkstrahlung orientieren wollen – hier der Link der heute führenden Widerstandsorganisation: https://schutz-vor-strahlung.ch/


18.03.23 SWISSCOM-ANTENNENFALL: Negativer Rekursentscheid durch das Herisauer Amt – Unser Weiterziehen des Falles an das Obergericht Trogen – Rechtsvertretung der Rekurrenten

Am 15. Februar d.J. erhielten wir den 14-seitigen negativen Entscheid auf unsere Rekursschrift hin durch das Herisauer Departement für Bau- und Volkswirtschaft. Man ist immer wieder überrascht, wie es unsere Behörden, die doch eigentlich für das Volk da sein müssten, es schaffen, unsere Argumente, insbesondere unsere schwerwiegenden Gesundheitsbedenken, schlichtweg zu ignorieren und sich dabei ausschliesslich auf die teils absurden geltenden Gesetze und Verordnungen berufen. Bedenklich ist, dass immer mehr der Eindruck entsteht, die Ämter seien zum Vornherein auf Seiten der Mobilfunkbetreiber, in diesem Fall der Swisscom. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, dass die Trickserei der Swisscom, die ihre letzte Schrift auf den 22. Juli 2023 vordatierte und wider besseres Wissen behauptete, die Frist (27. Juli) eingehalten zu haben, vom Herisauer Amt gedeckt wurde – nachzulesen im Rekursentscheid auf S. 4, Pte 11-13 (Negativer-Rekursentscheid-09-02-2023.pdf). Um gegen diesen Entscheid Einsprache zu erheben, gewährte man uns eine Frist von 30 Tagen.

Nach eingehender Beratung entschlossen wir uns, den Fall an das Trogener Obergericht weiterzuziehen = drittinstanzliches Verfahren. Eine grosse Herausforderung für uns war, dass nur wenige Tage später das Baugesuch der Mobilfunkbetreiber Sunrise/Salt für eine Aufrüstung auf 5G-Standardbetrieb publiziert wurde für die schon bestehende Antenne im Gern, Speicher, mit dem 13.03. als Einsprache-Ablauffrist! Wir waren also doppelt gefordert, was uns zeitweise an unsere Grenzen brachte. Wenn die verbleibenden Rekurrenten für den Swisscom-Antennenfall von uns erst sehr spät informiert wurden, so ist das auf die hier geschilderte Situation zurückzuführen; wir entschuldigen uns hier nochmals bei unseren „Getreuen“ für die späte Orientierung über die neueste Sachlage.

Leider erforderte das Weiterziehen des Swisscom-Falles an das Obergericht auch eine erneute Einverständniserklärung der Rekurrenten, die Rechtsvertretung an den Schreibenden zu übertragen. Alle Rekurrenten erhielten diesbezüglich einen Brief samt Talon. Wer noch nicht die Zeit fand, den Talon zu unterschreiben und mir zuzustellen (IG Speicher NEIN-zu-5G, Wies 2, 9042 Speicher), für den sei hier der entsprechenden Talon nochmals aufgeschaltet (Rechtsvertretung-Swisscom-Antenne-Talon-18-03-2023.docx); bitte Angaben ausfüllen, unterschreiben und mir zustellen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Willensbekundung, unser Anliegen weiterhin zu unterstützen.

Die Hauptarbeit bestand im Verfassen unserer 51-seitigen Beschwerdeschrift für das Obergericht. Einmal mehr stand uns unsere bienenfleissige und hochkompetente Unterstützerin Kathrin L. zur Seite. Wir sind ihr mehr als dankbar für Ihre brillant formulierte Schrift, in der die Punkte im negativen Entscheid einer nach dem anderen zerzaust und alle unsere Argumente in überzeugender Form neu formuliert wurden, angereichert mit neuem Tatsachenmaterial (Beschwerde-Obergericht-Trogen-Swisscom-Antenne.pdf).

Einige von Ihnen mögen gehört haben vom kürzlichen negativen Entscheid des Bundesgerichts im 5G-Antennenfall meiner Freunde in Steffisburg. Skandalös ist, dass im Urteil nicht begründet wurde, weshalb es nicht auf die Kritik «nicht  objektive Messemethode» einging…» Wie sonst als durch eine zuverlässige Messmethode kann garantiert werden, dass die vielgerühmten Anlagegrenzwerte auch eingehalten werden? Positiv dabei ist immerhin, dass der sogenannte „Korrekturfaktor“ weiterhin baubewilligungspflichtig bleibt (sehr gut für viele andere Verfahren schweizweit!)

Tatsache ist, wir geben nicht klein bei. Wie einer unserer dienstältesten Kämpfer für eine strahlungsfreie(re) Schweiz, Peter Schlegel, es formulierte: „Aber wir werden weitermachen, jede und jeder auf seine und ihre Weise, an seinem und ihrem Platz, nach den eigenen Möglichkeiten, dies im Bewusstsein, dass es nicht vergeblich sein wird, auch wenn sich Erfolge scheinbar noch nicht oder erst zögerlich abzeichnen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Einmal mehr an Riesendankeschön an unsere Unterstützer zum Abschluss. Ihr treues Dranbleiben gibt uns den nötigen Rückhalt, unsere Arbeit weiterzuverfolgen!


ANTENNENALARM!

Am 20. Februar erschien das Baugesuch der beiden Mobilfunkbetreiber Sunrise und Salt für den Umbau der bestehenden Antenne im Gern 3, Speicher, auf den 5G-Standard.

Dagegen erheben wir Einspruch. Die Frist läuft ab am 13.03.2023.

Heute (und teils noch morgen Samstag) werden über 1000 Einwohnerinnen und Einwohner von Speicher über das anstehende Projekt informiert mit den folgenden 3 Dokumenten:

Das genaue Vorgehen für die 2-seitige Kurzform oder die ausführliche Form der Einsprache ist beschrieben auf der Seite „Einsprachedokumente“.

Nützlich zur Vervollständigung der Information ist auch der Perimeterkreis von 786 m, der in Wirklichkeit weiter gefasst sein müsste, da die Grundangaben im Standortdatenblatt des Baugesuchs mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht stimmen:

Perimeterkreise der geplanten 5G-Antenne von Sunrise & Salt (rechts) und der Swisscom (links)

Vielen Dank für Ihr Engagement und Mitmachen in unserem Widerstand gegen die geplante Sunrise/Salt-5G-Antenne!


11.11.2022Unsere beiden Schreiben vom 1. und 14. September, (verspätete) Duplik der Swisscom vom (angeblich) 22. Juli und unsere Stellungnahme darauf am 20. Oktober 2022

Unser 5G-Antennenfall entwickelt sich je länger je mehr zu einem eigentlichen Krimi, wie aus den folgenden Ausführungen hervorgeht. Gegen unsere Erwartung erhielten wir im Juli dieses Jahres keine Nachricht vom Herisauer Amt bezüglich eines allfälligen Gesuchs der Swisscom um Fristverlängerung (siehe letzter Eintrag auf unserer Homepage). Andererseits ging auch kein Schreiben von der Swisscom ein, was auf unserer Seite ein grosses Fragezeichen hinterliess. Durch den Brief vom 23.08. von Frau Lenz, welche die Rekursbehörde Herisau vertritt, wurde uns bestätigt, dass bis zum 27.07. von der Swisscom keine Stellungnahme auf unsere Rekursschrift eingetroffen sei. Der Schriftenwechsel sei damit abgeschlossen, und es wurde uns eine Frist von 10 Tagen gewährt, um abschliessend Stellung zu nehmen. Dieser Aufforderung folgten wir mit unserer 3-seitigen „Stellungnahme“ vom 1. September, absichtlich nicht als „abschliessende“ Stellungnahme bezeichnet. Darin wiesen wir auf das fehlende QSS-Validierungszertifikat des BAKOM für die Swisscom hin, abgelaufen am 23.06.22. Ausserdem griffen wir den „Fall Berset“ auf, der ja bekanntlich in seiner Heimatgemeinde Belfaux eine eigenhändige Einsprache gegen die geplante 4G-Antenne eingereicht hat, u.a. mit dem Argument gesundheitlicher Bedenken (!), siehe Link.

Mit Schreiben von Frau Lenz vom 5. September erhielten wir überraschend die 9-seitige „Duplik“ der Swisscom, datiert vom 22. Juli 2022 (!), zugestellt, mit der Bemerkung, diese sei beim Departement Bau und Volkswirtschaft AR „nach Abschluss des Schriftenwechsels“ eingegangen. Siehe Link. Dieses Schreiben erhielten wir von Frau Lenz „als abschliessende Stellungnahme der Rekursgegnerin“. Mehr als pikant die Formulierung der Swisscom auf S. 3 ihrer Duplik, wo es wörtlich heisst: „Mit Schreiben vom 6. Juli 2022 wurde der Rekursgegnerin [der Swisscom] eine Frist bis zum 27. Juli 2022 zur Einreichung einer Duplik angesetzt. Mit vorliegender Eingabe ist diese Frist gewahrt.“

Dass die Swisscom zu einer offensichtlichen Lüge Zuflucht nehmen muss, spricht Bände. Falls das Ganze ein Spiel wäre, hätte man dieses jetzt abgebrochen …! Am 14.09. sandten wir dem Herisauer einen 2-seitigen Protestbrief zu, in dem wir auf die Trickserei der Swisscom hinwiesen und um eine Frist von 30 Tagen für eine Stellungnahme unsererseits auf die „Duplik“ hin baten. Falls uns diese Frist nicht gewährt würde, würden wir um einen „rekursfähigen“ Zwischenentscheid ersuchen. Siehe Link. Die gewünschte Frist wurde uns mit Schreiben von Frau Lenz vom 16.09., das wir am 20.09. erhielten, gewährt. Interessant an dieser Mitteilung war die ausdrückliche Bestätigung des Herisauer Amtes, dass die Swisscom-Duplik tatsächlich erst am 25.08. einging. (!)

Mit der gütigen Unterstützung unserer treuen Kathrin L. reichten wir daraufhin am 20.10. termingemäss unsere 27-seitige „Stellungnahme“ ein, in der wir die inzwischen uralt scheinenden Argumente der Swisscom Punkt für Punkt widerlegen konnten. Man gewinnt den Eindruck, dass der Swisscom nicht mehr viel Neues einfällt und sie immer mehr unter Druck gerät durch die vielen hängigen Einsprachen in der ganzen Schweiz. Somit gilt für uns die Devise: „Nöd lugg loh gwünnt!“ Siehe Link.

Schliesslich wurde uns am 25.10. der Eingang unserer „Stellungnahme“ vom Herisauer Amt bestätigt. Es bleibt abzuwarten, wie die Swisscom darauf reagiert. Für uns wesentlich ist, dass wir seit Beginn unserer Einsprachetätigkeit Ende 2020 bereits 2 Jahre gewonnen haben, in denen wir nicht der Strahlung einer 5G-Antenne ausgesetzt sind.

Dies also der neueste Stand. Die „Karten“ stehen je länger je mehr zu unseren Gunsten. Man kann ja gespannt sein, wie das weitergeht …


28.07.2022 – Rekursantwort der Swisscom, Stellungnahme zu unserem Rekurs durch die beiden Vorinstanzen – Unsere „Replik“ vom 03.07.

Am 19.05. erfolgte der Eingang der 20-seitigen „Rekursantwort“der Swisscom sowie der beiden kurzen Stellungnahmen auf unseren Rekurs durch die beiden Vorinstanzen. Die Baubewilligungskommission Speicher begnügte sich dabei mit der Bemerkung, dass auf eine „weitere Stellungnahme verzichtet“ werde. Das Amt für Umwelt Herisau verharrte auf seinem formaljuristischen Standpunkt und weigerte sich, auf unsere gesundheitlichen Bedenken einzugehen. Wörtlich: „In Einspracheverfahren erachtet es das Amt für Umwelt nicht als notwendig, auf alle von den Einsprechenden eingebrachten gesundheitlichen und rechtlichen Argumente, die primär die geltenden gesetzlichen Grundlagen in Frage stellen, detailliert einzugehen. Es sieht darin keine Verweigerung des Rechtlichen Gehörs.“

Was die „Rekursantwort der Swisscom betrifft, so sind darin keine neuen Argumente zu finden, es wird auf die alte „Trick- und Verschleierungskiste“ zurückgegriffen:


Auch hier wird, wie zu erwarten war, auf unsere Hauptargumente gar nicht wirklich eingegangen. Eine neue Taktik der Swisscom zeigte sich in der Beilage von zwei umfangreichen Schriften zu ihrer eigenen Stellungnahme, bestehend aus einem 48-seitigen „Rechtsgutachten“ von Prof. Dr.iur. Isabelle Häniger und einem 34-seitigen Urteil des Baurekursgerichts des Kantons Zürichs in einem kürzlichen 5G-Antennenfall, in dem die Argumente der Rekurrenten abgeschmettert wurden. Das erstere Schreiben (Rechtsgutachten) war für uns nicht massgebend, da es ein reines „Parteigutachten“ zugunsten des Standpunkts der Mobilfunkbetreiber darstellt. Auf gewisse Punkte des obigen Gerichtsurteils sahen wir uns veranlasst, ausführlicher einzugehen, was für uns mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden war.

Nach Eingang der obigen Schriften am 19.05. erhielten wir eine Frist bis zum 2.6. für unsere Stellungnahme. Kurz vor Ablauf der Frist baten wir um eine Fristverlängerung bis zum 2.7., resp. 4.7. (Montag), die uns auch gewährt wurde. Bei der Abfassung unserer „Replik“ auf die obigen Schriften war uns wiederum unser „5G-Engel“ Kathrin Luginbühl behilflich, wir schulden ihr grossen Dank für Ihren treuen Einsatz für unsere Sache.

Unsere 48-seitige „Replik“ vom 03.07. können Sie hier einsehen:


Die Swisscom erhielt eine Frist bis zum 27.07. für ihre Stellungnahme auf unsere Replik. Zur Zeit ist noch nicht klar, ob sie ebenfalls eine Fristverlängerung beantragt hat oder nicht. Falls nicht, sind wir wieder gefordert. Das Ping-Pong-Spiel kann weitergehen …

Zu erwähnen ist hier noch die Zahlung eines Kostenvorschusses von CHF 800.- an die Rekursbehörde Herisau. Dieser wird uns zurückgezahlt, falls wir obsiegen in unserem Einspracheverfahren gegen die geplante 5G-Antenne an der Buchenstrasse 11.


12.03.2022 Dank für Spendenerklärungen und Einsenden der Rechtsvertretungstalons -Fristgemässe Einreichung unserer 31-seitigen Rekursschrift – Wie weiter?

Wir sind voller Dankbarkeit über die vielen eingegangenen Talons betr. Kostenbeteiligung im Falle einer Abweisung unseres Rekurses. Zusammen gingen Spendeversprechen im Betrag von rund Fr. 7500.- ein; das ist grossartig und beweist die Solidarität der Basis! Auch die vielen anerkennenden und ermutigenden Worte, Kärtchen, Briefe haben uns sehr berührt und Kraft gegeben für das Weitermachen.

Die zweite erfreuliche Nachricht ist das Eingehen von über 70 „Einverständniserklärungen“ an mich, Hans-Ruedi Höhener, für die Rechtsvertretung im Rekursverfahren. Vielen herzlichen Dank Ihnen allen für das damit bekundete Vertrauen!

Und da, wie es heisst, aller guten Dinge drei sind, darf ich Ihnen mit Freude mitteilen, dass wir die 31-seitige Rekursschrift letzten Montag, den 7. März, fristgemäss einreichen konnten. Wir sind überzeugt, dass die darin vorgebrachten Argumente und neuesten Fakten nicht leicht zu widerlegen sind. Falls Sie Zeit und Lust haben, können Sie sich selbst davon überzeugen, hier der Link zu unserer Rekursschrift: 5G-Antenne-Speicher-6-märz-2022-Rekurs.pdf

Wie geht es nun weiter? Die Rekursschrift wird vom Departement Bau und Volkswirtschaft Herisau, der Rekursbehörde, an die Swisscom weitergeleitet werden, worauf sich diese schriftlich dazu äussern wird. Nach Eintreffen der Swisscom-Stellungnahme werden wir erneut Gelegenheit haben, unseren Standpunkt darzulegen. – Stehen wir also weiter zusammen und glauben wir an unsere Chance, diesem völlig unverantwortlichen überstürzten Rollout des 5G-Netzes zumindest in Speicher und, wie wir hoffen, schliesslich kantonsweit oder gar schweizweit Einhalt zu gebieten. Wie am Schluss der Rekursschrift dargelegt, könnte das in vieler Hinsicht zweckmässigere Glasfasernetz viele Aufgaben des Mobilfunks auf eine umweltfreundlichere und unsere Gesundheit respektierende Art und Weise übernehmen.


19.02.2022 Montag dieser Woche, am 14. Februar, erhielten alle Einzeleinsprechenden den negativen Baugesuchs- und Einspracheentscheid zugeschickt, dies sowohl von der Gemeinde Speicher (baurechtliche Auflagen) wie auch vom Amt für Umwelt Herisau (umweltschutzrechtliche Auflagen). Den Wortlaut beider Entscheide finden Sie hier unter diesem Link:

Öffnen


Die Enttäuschung war gross, nicht nur was den Entscheid selbst betrifft, sondern vor allem die Art und Weise, wie er erfolgte. Es kann doch nicht sein, dass alle unsere gut begründeten Bedenken hinsichtlich der negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung, insbesondere der neuen 5G-Technologie, einfach ignoriert werden. Bezeichnend ist auch, dass die stossende Tatsache der Lage des geplanten neuen 5G-Antennenmasts in unmittelbarer Nähe der beiden grossen Schulhäuser und eines Kindergartens von Speicher nicht 1 Mal erwähnt wird in den beiden Entscheiden! Das kommt einer völlig unnötigen, rein kommerziell bedingten Zwangsbestrahlung insbesondere unserer Jugend gleich, die wir uns nicht bieten lassen wollen. Wir haben die Absicht, Rekurs zu ergreifen gegen den obigen Entscheid, um uns für unser naturgegebenes Recht auf körperliche Unversehrtheit weiterhin zu wehren. Dies geht aber nur, wenn alle Einsprechenden ihr Scherflein dazu beitragen. Der (zweitinstanzliche) Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft, Herisau, ist nämlich kostenpflichtig. Alles Nähere dazu finden Sie beschrieben im Brief an alle Einsprechenden, der heute Samstag, 19.02., in Ihrem Briefkasten liegen sollte, siehe Link:

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Das Mindeste, was wir durch den Rekurs erreichen können, ist ein Zeitaufschub von vielleicht einem weiteren halben Jahr, was vielleicht nach wenig klingen mag, aber viel ist. Im nächsten Jahr wird sich nämlich einiges tun im Kampf gegen den laufenden flächendeckenden Aufbau des 5G-Netzwerks, einmal wird eine weitere, diesmal wirklich erfolgversprechende gesamtschweizerische Initiative zum „Schutz vor Mobilfunkstrahlung“, die SaferPhone-Initiative (Link: https://www.saferphone-initiative.ch/DE/home.html) stattfinden, und zum Zweiten sind auf kantonaler Ebene Bestrebungen im Gang für eine Standesinitiative gegen den forcierten Aufbau des 5G-Netzes in unserem schönen Kanton.

Wenn jede und jeder seinen oder ihren Anteil beiträgt – wir vom „harten Kern“ der IG Speicher NEIN-zu-5G in Form der Einreichung der nötigen Schriften und anderen Arbeiten, und Sie von der Basis des Widerstands in Form der Leistung eines bescheidenen finanziellen Beitrags an die Rekurskosten und eventuellen Anregungen an uns, Briefen und E-Mails an die Gemeinde- und Kantonsbehörden, gegenseitiger Ermutigung und Unterstützung, Informationsarbeit – dann haben wir eine gute Chance auf Erfolg, denn die Wahrheit ist letztlich immer stärker als die Lüge! In diesem Zusammenhang sei hier nochmals auf unseren Beitrag zur Grenzwertlüge hingewiesen: Das Thermische Dogma Link:

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In Kürze die wesentlichen Fakten:

26.11.2020 Publikation des Baugesuchs unter dem Titel: „Bauliche Änderung (SCS) – Ausbau der bestehenden Sendeanlage“ in der „Appenzeller Zeitung“

26.12. – 16.12.2020 Einsprache von über 220 engagierten Bürgerinnen und Bürger gegen das geplante 5G-Antennenprojekt der Swisscom AG. – Das ist ein toller Erfolg, vor allem wenn man bedenkt, wie wenig Zeit uns verblieb für die Einspracheerhebung, und dies kurz vor Weihnachten! Ein grosser Dank an alle, die sich dafür Zeit genommen haben, und die den Mut hatten, ihre Stimme zu erheben!

21.11.2021: Einreichung unserer 11-seitigen „Schlussstellungnahme“ vor Abschluss Schriftenwechsel Mitte Nov. 21; geplante Aufrüstung der bestehenden Sunrise/Salt-Antenne im Vorderen Flecken auf 5G-Betrieb

Unterdessen haben wir von Hrn. Federer vom Amt für Umwelt Herisau die schriftliche Meldung bekommen, dass er den Schriftenwechsel im Zusammenhang mit unserer Einsprache am 15. November 2021 als abgeschlossen betrachte. Es stehe uns aber frei, bis dahin noch abschliessend Stellung zu nehmen. Diese Möglichkeit haben wir wahrgenommen. Das Ergebnis, unsere 11-seitige „Schlussstellungnahme“; erseht Ihr hier (Link). Wieder durften wir für die Abfassung dieser Schrift die tatkräftige und kenntnisreiche Mithilfe von Kathrin Luginbühl in Anspruch nehmen. Nun warten wir auf die Entscheidung in unserem Fall und hoffen das Beste.

Eine böse Überraschung war der Bericht von Hrn. Federer vom 17.11. im E-Mail-Austausch mit einem der Einsprechenden, dass nun auch die 4G+ Antenne der beiden Betreiber Sunrise und Salt im Standort „Gern“ (Vorderer Flecken), Speicher, auf 5G aufgerüstet werden soll (!) Damit beginnt der Kampf von vorne auf einem anderen Schauplatz, denn auch das wollen wir uns nicht bieten lassen. Positiv ist immerhin folgende Entwicklung. Hr. Federer schreibt in der obigen Mail, dass von den Betreiberfirmen zuerst eine „Bagatellaufrüstung“ auf den 5G-Betrieb geplant war. Diese wurde durch die Gemeinde Speicher und das Amt für Umwelt Herisau zurückgewiesen und die Einreichung eines ordentlichen Baugesuchs verlangt. Offenbar traf dieses ein im Herbst 2021, aber, wie Hr. Federer schreibt, wurde es „wegen Nachforderungen … durch die Gemeinde noch nicht öffentlich aufgelegt“. Das Verfahren sei noch nicht offiziell gestartet …

Offenbar hat hier das von der BPUK (Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz) bei der Uni Fribourg in Auftrag gestellte Rechtsgutachten bereits seine Wirkung getan. Nach diesem Rechtsgutachten werden Bagatellaufrüstungen auf den 5G-Betrieb als nicht mehr zulässig betrachtet. Dass von der mobilfunkfreundlichen BPUK überhaupt ein solches Rechtsgutachten in Auftrag gestellt wurde, ist nicht zuletzt dem entschlossenen schweizweiten Widerstand der Bevölkerung gegen den ungefragten 5G-Rollout geschuldet. Bleiben wir also dran! Danke an alle von Euch, die Ihr auch im Stillen Euren Beitrag leistet!

10.10.2021: Unsere „Replik“ auf die 22-seitige „Stellungnahme“ der Swisscom wurde Ende September den beiden Entscheidungsinstanzen, d.h. dem von Hrn. Peter Federer geleiteten „Amt für Umwelt, Luft und Boden“ in Herisau sowie der Baubewilligungskommission Speicher fristgemäss eingereicht. Wie schon angekündigt, fanden wir dabei eine sehr geschätzte Unterstützung in der Person von Kathrin Luginbühl, die seit Jahrzehnten an EHS (Elektrohypersensibilität) leidet und in eigener Sache (Antennenfall in Hadlikon/Hinwil) schon mehrmals vor Bundesgericht und einmal sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ging. Der fachtechnische und juristische Teil unserer 39-seitigen Replik wurde weitgehend von ihr zusammengetragen; die gut lesbaren „Vorbemerkungen allgemeineren Inhalts“ wurden von mir verfasst. Letztere sind sehr unkonventionell gehalten, und dürften trotz des ernsten Inhalts hie und da ein Schmunzeln hervorlocken. Jetzt gilt es die weiteren Entwicklungen abzuwarten. Es sei hier festgehalten, dass wir dank unseres Widerstandes den Bau der in Speicher geplanten 5G-Antenne doch schon fast um ein Jahr aufhalten konnten – dafür nochmals ein grosses Dankeschön an alle Einsprechenden, die mit ihrer Willenskundgebung „Nein, wir wollen das nicht!“ alle zu diesem Erfolg beigetragen haben.

Wir bleiben dran!

Ganzer Inhalt der Replik
Vorbemerkungen: Das Thermische Dogma oder „Der Kaiser ist nackt“!

Gerade heute erhalte ich die Meldung, dass erst kürzlich, am 6. Oktober, im „Blick“ ein Artikel erschien unter dem Titel: „5G DISASTER FÜR SWISSCOM & CO: ES WIRD ANZEIGEN HAGELN!“

Es geht darin um ein Rechtsgutachten, das die BPUK (Konferenz der kantonalen Baudirektoren) von der Uni Freiburg erstellen liess, um Rechtssicherheit bei der Bewilligungspraxis zu schaffen. Die wesentliche Nachricht ist die, dass Bagatellaufrüstungen von konventionellen Antennen auf den 5G-Standard und auch die Anwendung des höchst umstrittenen „Korrekturfaktors“ für adaptive 5G-Antennen gemäss diesem Gutachten bewilligungspflichtig sein sollen. Dass sogar der sonst mobilfunkfreundliche „Blick“ die für uns gute Nachricht unter dem obigen Titel bringt, grenzt an eine Sensation. Der Widerstand zeitigt Früchte!

Link zum „Blick-Artikel“: https://www.blick.ch/schweiz/5g-desaster-fuer-swisscom-und-co-es-wird-anzeigen-hageln-id16879884.html

Eine Meldung ähnlichen Inhalts erschien am 10.09. in der Sendung „Rendez-vous“ im Schweizer Fernsehen SRF:

https://www.srf.ch/audio/rendez-vous/keine-aufruestung-von-5g-antennen-ohne-einspracherecht?partId=12052461&fbclid=IwAR0wlEvEMVfvPbYTXf_T_kFeTJoZ6XscByASHyzrPzojQUQbKyKxLR-JDfU
Das besagte Gutachten wird in unserer Replik auf S. 31-33 ausführlich besprochen.

27.08.2021: Verzicht auf Einspracheverhandlung, da Aufwand-Ertrags-Abschätzung ungenügend; Schreiben einer ausführlichen Replik auf die „Stellungnahme“ der Swisscom; aktuelle 175-seitige STOA-Review der EU, welche negative gesundheitliche Auswirkungen von 5G im Besonderen und von Mobilfunkstrahlung im Allgemeinen auf überzeugende Art nachweist; BERENIS-Übersichtsstudie des Bundes, die oxidativen Stress nachweist, die Basis für viele weitere Gesundheitsschädigungen

Nach diversen Absprachen haben wir uns entschieden, auf die mündliche Einspracheverhandlung mit der Swisscom und Vertretern der Gemeindeverwaltung und des Amts für Umwelt, Luft und Boden, Herisau zu verzichten. Der Aufwand im Vorfeld und vor allem die Nachbearbeitung des „Protokolls“ wären mit einem unverhältnismässig grossen Aufwand verbunden gewesen. Stattdessen konzentrieren wir uns auf das Verfassen einer ausführlichen „Replik“ auf die 22-seitige Stellungnahme der Swisscom, in der wir alle unsere Argumente auf überzeugende Art festhalten werden. Dabei werden wir unterstützt von „altgedienten“ Mitstreiter/innen, die insbesondere in der juristischen Argumentation Erfahrung haben. Dafür wurde uns von Hrn. Peter Federer, Amt für Umwelt, Luft und Boden, Herisau eine Frist bis Ende September gesetzt.

Unterdessen haben sich im Bereich Forschung zur Gesundheitsschädlichkeit von 5G und nicht-ionisierender, hochfrequenter Mobilfunkstrahlung wichtige Dinge getan: Das STOA-Komitee der EU publizierte im Juni 2021 eine 175 Seiten umfassende Übersichtsstudie der gesundheitlichen Auswirkungen von 5G und von Mobilfunkstrahlung im Allgemeinen. Das STOA-Komitee ist ein Ausschuss des Europaparlaments, der sich mit Wissenschaft und Technikfolgenabschätzung befasst. Es ist die bisher umfangreichste Aufarbeitung des Forschungsstandes zu 5G, sowohl der niedrigen wie auch höheren (Gigahertz-)Frequenzen), die bei 5G zum Einsatz kommen, und ist dadurch eine Bewertung des Mobilfunks insgesamt. In der Zusammenschau der Ergebnisse liegen ausreichende Nachweise für ein Krebs auslösendes Potential und die Schädigung des Fortpflanzungssystems vor. Die Autoren der Studie fordern einen 5G-Ausbaustopp, Forschungen über die hohen 5G-Frequenzen, die in einem 2. Ausbauschritt zur Anwendung kommen sollen, eine bessere Aufklärung der Bevölkerung und eine Verlegung des Schwerpunkts auf den Ausbau von Glasfasernetzen.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse von diagnose-funk.org finden Sie hier:
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1740

Einen Durchbruch im Nachweis des gesundheitsschädigenden Potentials von Mobilfunkstrahlung bedeutet auch die Sonderausgabe des BERENIS-Newsletters vom Januar 2021. Die BERENIS ist eine im Jahr 2014 begründete Arbeitsgruppe des Bundes, welche die Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung untersucht. Der Sonderbericht enthält eine zusammenfassende Beurteilung des zwischen 2010 und 2020 erschienenen Studienmaterials in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen von EMF-Feldern. (EMF = elektromagnetische Felder, wie sie insbesondere durch Mobilfunkstrahlung erzeugt werden) Es mutet schon fast sensationell an, dass starke Hinweise auf oxidativen Stress durch EMF zugegeben werden, und dies auch im Bereich der Anlage-Grenzwerte. Oxidativer Stress bildet die Grundlage für viele weitere Schädigungen des menschlichen Organismus, bis hin zu Krebs. Bis jetzt wurden solche Auswirkungen ja stets als nicht bewiesen dargestellt. Damit liefert eine Arbeitsgruppe des Bundes selbst die Grundlage für eine schon längst fällige Revision der NISV (= Verordnung für nicht-ionisierende Strahlung) und des maroden Grenzwertsystems. – Hier der Link zu diesem BERENIS-Sonderbericht: https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2021/07/BERENIS-Sondernewsletter-Januar-2021.pdf

13.08.2021 Eintreffen der „Stellungnahme“ der Swisscom auf unsere Einsprache(n) hin
Gegen Ende Juli erhielten alle Einsprechenden mit individualisierten Einsprachen, die sich selbst vertreten wollen, von Hrn. Peter Federer vom „Amt für Umwelt, Luft und Boden“, Herisau die 22-seitige schriftliche „Stellungnahme“ der Swisscom zugesandt. Dem beigelegt war ein 22-seitiges Argumentarium, in welchem die Swisscom bestimmte Argumente von uns 5G-Gegnern mit Standardargumenten abschmettert. Die ganze Argumentation ist rein formal-juristischer Natur und in einem für Laien fast unverständlichen juristisch-technischen „Chauderwelsch“ abgefasst. Wir wehren uns ja vor allem aus gesundheitlichen Gründen, auch wegen des gewählten Standortes in unmittelbarer Nähe von 2 Schulen und 1 Kindergarten mit Spielplatz und weil wir grundsätzlich keine 5G-Antenne in Speicher wollen – sie ist schlichtweg nicht nötig! – Darauf wird von der Swisscom aber kaum Bezug genommen, Hauptsache, die Grenzwerte werden eingehalten und sind vom BAFU abgesegnet. Auch wird abgestritten, dass mit der neuen Sendetechnik von adaptiven 5G-Antennen die Strahlenbelastung höchstwahrscheinlich stark ansteigen wird; die neue Vollzugshilfe von Ende Februar 2021 erlaube ja einen „Korrekturfaktor“ und die Strahlungswerte dürften ja auf 6 Minuten „gemittelt“ werden. Sowohl der „Korrekturfaktor“ und die Mittelung der Strahlungsleistung wurden von der 5G-kritischen Bewegung aber von Anfang an als „Buebetrickli“ bezeichnet, denn diese absurden, wissenschaftlich in keiner Weise gerechtfertigten Bestimmungen erlauben eine Anhebung der Grenzwerte durch die Hintertür.

Doch wir kämpfen weiter. Momentan sind wir am Schreiben einer Replik und Gegen-Stellungnahme auf das Swisscom-Schreiben hin. Wir werden Euch auf dem Laufenden halten diesbezüglich.

Um unseren eigenen Standpunkt zu stärken, hier diese 3 Seiten, auf denen die Hauptargumente gegen den Bau eines fllächendeckenden 5G-Netzes noch einmal schlagkräftig und verständlich zusammengefasst sind: „Information über die Risiken des neuen 5G Mobilfunks“. Auf der letzten Seite findet sich ein Link-Verzeichnis für solche von euch, die sich tiefgreifender informieren wollen.


22.6.2021 Orientierungsbrief des Leiters „Amt für Umwelt“, Herisau, Hr. P. Federer, an die Swisscom in Sachen Einsprache gegen die geplante 5G-Antenne

Hr. Federer orientierte die Swisscom in einem Amtsbrief vom 11.06.21 über die durch unsere Einsprache entstandene Situation, mit der Bitte, innert 20 Tagen Stellung zu nehmen. Damit wissen wir nun auch um die genaue Zahl der Einsprechenden, es verbleiben demnach:

Sammeleinsprache A: 10 aktuell Einsprechende mit wortgleicher Einsprache (21-seitig) vertreten durch Hans-Ruedi Höhener, Wies 2, Speicher

Sammeleinsprache B: 153 aktuell Einsprechende mit wortgleicher Einsprache (2-seitig) vertreten durch die gleiche Person

Erste Gruppe mit individualisierten Einsprachen32 aktuell Einsprechende, wobei sich 22 Personen davon durch mich vertreten lassen

Ob die Swisscom schriftlich Stellung nehmen wird oder andernfalls an einer Einspracheverhandlung ihren Standpunkt gegenüber unseren Einsprachen und meiner 9-seitigen Nachreichung vom 1.6.21 mündlich vertritt, wird sich somit bis spätestens anfang Juli 21 herausstellen. Falls die Swisscom die Variante „Einspracheverhandlung“ vorzieht, werden alle nicht durch mich vertretenen Einsprechenden persönlich dazu eingeladen werden.


13.06.2021 Dank und Lageorientierung 
(relevanter Text: Orientierungsbrief vom 12.06.2021)

Unterdessen sind wir einen Schritt weiter. Am 16. April verschickte ich (Hans-Ruedi Höhener, Wies 2, Speicher) an alle Einsprechenden einen Brief mit Lageorientierung. Gemäss Auflage des Leiters des Herisauer Amtes für Umwelt, Luft und Boden, Hr. Peter Federer, musste ein Vertreter für die Einsprechenden der beiden Gruppen mit wortgleichen Einsprachen  des Typs 1 und 2 bestimmt werden. Dafür stellte ich mich  zur Verfügung, und über 85% dieser Einsprechenden gaben mir dazu ihr schriftliches Einverständnis. Auch ein beträchtlicher Teil der ersten Kategorie mit „Einzeleinsprachen“ hat mich zu ihrem Vertreter ernannt. Das mir damit bekundete Vertrauen und die vielen guten, ermunternden Worte haben mich gefreut, und ich bedanke mich ganz herzlich dafür. 

Dass es ein wenig länger dauerte als angekündigt, ist darin begründet, dass Hr. Federer jene Personen, die keine Einverständniserklärung unterschrieben hatten, am 11.05.21 nochmals anschrieb. Das Ergebnis, mit Frist Ende Mai, lautete, dass weitere 18 Einsprechende mich ausdrücklich als Vertreter ihrer Interessen ernannten, zusammen ergibt das dann die obigen 85%. 

Das Datum der Einspracheverhandlung ist immer noch nicht bestimmt, was uns aber nur recht sein kann, denn je mehr Zeit verfliesst, bis es zu einem definitiven Entscheid kommt, desto besser für uns.  

Am 1. Juni richtete ich eine 9-seitige „Nachreichung“ an Hrn. Federer mit Kopie an die Baubewilligungskommission Speicher, in der diverse Zusatzargumente zu der ersten Einsprache aufgeführt sind. Den genauen Wortlaut finden Sie hier (Link) und unter „Einsprachedokumente“.

Auf der Startseite und unter „Aktuelles“ werden wir im Verlaufe des Monats Juni noch weitere Infos aufschalten. 

Wer Fragen hat oder Anregungen oder Ideen einbringen will, kann sich gerne über die E-Mail-Adresse unserer Website IG.Speicher.Nein.zu.5G@gmail.com an mich wenden. Jeder Beitrag ist willkommen. Ab jetzt werde ich wieder mehr Zeit zur Verfügung haben für die Vertretung unserer Sache, und es lohnt sich, ab und zu reinzuschauen in unsere Website.

Nochmals vielen Dank Ihnen allen für das Vertrauen, das Sie mir entgegenbringen – und kämpfen wir weiter für ein 5G-freies Speicher – zusammen sind wir stark!


29.03.2021 Briefliche Orientierung durch den Abteilungsleiter des Kantonalen Amts für Umwelt, Hrn. Peter Federer. Darin die Aufforderung, dass alle Einsprechenden mit wortgleichen Einsprachen (Typ 1 und 2 in der dem Brief beigelegten Liste) einen Vertreter für Ihr Anliegen zu bestimmen haben. Dafür zur Verfügung stellte sich Hans-R. Höhener, eines der Gründungsmitglieder unserer IG. Am 17.04. erhieltet Ihr alle einen Brief von der IG Speicher, mit der Bitte, durch Eure Unterschrift Euer Einverständnis zu dieser Vertretung zu äussern. Bitte das Unterschriftendokument bis spätestens 28. April 2021 an die im Brief angegebene Adresse schicken. Vielen Dank!

Wie es genau weitergehen soll, wissen wir noch nicht. Irgendwann wird es gemäss Telefon mit Hrn. Federer zu einer „Einspracheverhandlung“ kommen, an dem auf der Gegenseite 4-5 Personen teilnehmen werden, wovon 2 Vertreter von der Gemeinde Speicher, Hr. P. Federer selbst und 1 – 2 Vertreter der Swisscom, wahrscheinlich ein Jurist und/oder ein Techniker. Wir haben eine gute Aussicht, dass unsere Seite durch eine in baurechtlichen Fragen versierte Vertreterin des 5G-kritischen Vereins Schutz-vor-Strahlung – www.schutz-vor-strahlung.ch – unterstützt wird!

Dies für den Moment. In den kommenden Tagen werden wir auf einige hoffnungsvolle Entwicklungen der letzten beiden Monate hinweisen, die zeigen, dass unsere Erfolgschancen durchaus intakt sind. 

Hoffen wir also auf ein gutes Gelingen unserer Einsprache. So können wir alle dazu beitragen, dass Speicher weiterhin ein Ort bleibt, an dem zu leben Freude macht!